Thüringen

Während die Hürden für Bürgerbegehren zunächst (1993) als fast prohibitiv hoch bezeichnet werden können - unter anderem war Thüringen das einzige Bundesland, wo die Unterschrift für einen Antrag auf Bürgerentscheid in den Räumen der Gemeindeverwaltung unter den Augen eines Gemeindebediensteten geleistet werden musste - sind die Hürden seit der letzten Reform neben den bayerischen als die anwendungsfreundlichsten zu betrachten. Die Zahl der Verfahren stieg in der Folge deutlich an. Thüringen eignet sich dadurch, um zu ermitteln, welchen Einfluss die Hürden darauf haben, ob kommunale Konflikte offen ausgetragen werden oder nicht.

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