Bürgerbegehren - 12505 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Niedersachsen
Kreisfreie Stadt:
Oldenburg (Oldenburg), Stadt
Thema:
Gegen Einführung der Baumschutzsatzung
Jahr:
2025
Themenbereich:
Hauptsatzung oder andere Satzung
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg aufgehoben wird?
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
30.06.2025
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
21.08.2025
Datum - Start Unterschriftensammlung:
08.2025
Unterschriften gesamt:
13930
Unterschriften gültig:
13068
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
135173
Unterschriftenanteil in Prozent:
9,67
Benötigtes Unterschriftenquorum:
7,5
Datum - Einreichung Unterschriften:
20.10.2025
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
01.12.2025
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
22.02.2026
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
27035
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
37279
Prozentuale Beteiligung:
27,24
Gültige Stimmen:
37242
Ja Stimmen:
22560
Ja Stimmenanteil:
60,58
Nein Stimmen:
14682
Nein Stimmenanteil:
39,42
Gesamtergebnis:
BE unecht gescheitert
Hintergründe des Themas:
Etwas mehr als 10.000 Unterschriften gegen die Baumschutzsatzung von in Oldenburg wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis zum 20. Oktober 2025: Das Erreichen des Ziels im rechtlich vorgegebenen Rahmen ist zeitlich ambitioniert. Doch lässt sich eine frisch gebildete Bürgerinitiative davon nicht entmutigen.
Am Donnerstag zeigten Vertreter der Initiative das Bürgerbegehren im Wahlbüro der Stadt formal an. Nun läuft der Countdown. Der Rat der Stadt Oldenburg hatte am 30. Juni eine Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet beschlossen, die aus Sicht der Initiatoren und Unterzeichner der Anzeige (Heino Pauka, Siegfried Schliedermann und Thomas Aufleger) „unnötig ist und erheblich in Eigentumsrechte eingreift“.
Weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass eine Mehrheit der Oldenburger diese Satzung ablehnt. Daher möchten wir, dass die Bürgerinnen und Bürger zu dem Thema befragt werden. Schon 1998 gab es dazu einen Bürgerentscheid, der erfolgreich war und damals zur Aufhebung der Satzung führte.“ Für das gesamte Verfahren, von der Bekanntmachung der Satzung bis zur Vorlage der Unterschriften bei der Stadt, räumt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) drei Monate Zeit ein. Pauka: „Da der Beschluss der Satzung unmittelbar vor der Sommerpause erfolgte, war es eine große Herausforderung, den Protest zu organisieren.“ Angesichts des engen Zeitfensters werde auf die „üblichen“ Sammelaktionen verzichtet. Stattdessen sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst direkt, zum Beispiel per Mail aber auch über eine Oldenburger Monatszeitung erreicht werden, der die Unterschriftenliste beigefügt ist. „Die Rückgabe der Originalunterschriften per Post oder persönlich (keine Kopie, nicht auf elektronischem Wege) müsse bis zum 10. Oktober erfolgen, damit Zeit zum Zählen und Aufbereiten bliebe. Der Aufruf zum Bürgerbegehren und die Unterschriftenliste können auf der Webseite des Verbands Wohneigentum Niedersachsen e.V. heruntergeladen, dann ausgedruckt werden und müssen abschließend an den Röwekamp 1 geschickt werden. „Oldenburg ist eine grüne Stadt und gut für den Klimawandel gerüstet. Es gibt keinen nachweisbaren Verlust an Baumbestand und Grünvolumen in der Stadt Oldenburg. Damit fehlt der sachliche Grund für diese Satzung“, schreiben die Initiatoren zur Begründung ihres Bürgerbegehrens. Die Grundstückseigentümer gingen in ihrer großen Mehrheit verantwortungsvoll mit ihren Bäumen um. Weiter: „Wir haben Oldenburg grün gemacht. Wir wollen auch zukünftig selbst darüber entscheiden, was in unseren Gärten passiert. Wir befürchten, dass zukünftig ,vorsorglich’ Bäume gefällt werden, bevor sie den kritischen Stammumfang erreichen. Damit bringt die Satzung mehr Schaden als Nutzen.“ Immer wieder gebe es zu Recht Empörung über „abgeräumte“ Grundstücke, auf denen der Baumbestand ohne Rücksicht Investorenprojekten weichen müsse. Pauka: „Das verurteilen wir ebenfalls. Jeder dieser Einzelfälle ist ärgerlich und letztlich auch Folge der von der Stadt verfolgten Strategie einer ,wünschenswerten Verdichtung der Ortslagen’.“
Auch die Stadt selber habe in den vergangenen Jahrzehnten viele Bäume im öffentlichen Raum „entnommen“. All das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Summe weder Grünvolumen noch Baumbestand verloren gegangen seien.
Über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids, für den wie erwähnt rund 10.000 Unterschriften notwendig sind, muss dann der Verwaltungsausschuss des Stadtrats entscheiden – angestrebt werde dieser Beschluss für Anfang November, teilte die Verwaltung im nicht öffentlichen Teil der vergangenen Umweltausschusssitzung mit. Als möglicher Termin für den eigentlichen Bürgerentscheid werde der 8. Februar 2026 ins Auge gefasst.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.nwzonline.de/oldenburg/unterschriftenaktion-in-oldenburg-widerstand-gegen-baumschutzsatzung-mit-frist-bis-oktober_a_4,2,1755980727.html
Anmerkungen:
keine Angabe