Bürgerbegehren - 12417 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Gemeinde:
Rickling
Thema:
Gegen die Errichtung eines Energieparks
Jahr:
2025
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
Sind Sie dafür, den in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Rickling vom 05.03.2025 gefassten Beschluss über die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rickling und den Beschluss über die Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Rickling für das Gebiet „Nordwestlich des Ortsteiles Rickling“; Teilbereich 1 „nördlich der Eisenbahnstrecke, westlich des Brookviert, südlich des Böverstwischenweg und östlich des Neuerfrader Weg“; Teilbereich 2 „südlich des Böverstwischenweg, westlich der Ricklinger Au, nördlich der Eschenallee und östlich des Brookviert“; Teilbereich 3 „südlich Wittenbergskamp und der B 205, westlich Brüchkamp, nördlich Böverstwischenweg und östlich Neuerfrader Weg“ und Teilbereich 4 „nördlich der B 205, K 114 und Försterweg, östlich des Laakener Weg, südlich des Staatsforstes Neumünster und westlich der K52“ „Freiflächenphotovoltaik, Batteriespeicherwerk und Biomassekaftwerk“ aufzuheben?
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
05.03.2025
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
25.04.2025
Datum - Start Unterschriftensammlung:
25.04.2025
Unterschriften gesamt:
585
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
28.05.2025
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
07.2025
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
14.09.2025
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
816
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
1243
Prozentuale Beteiligung:
45,7
Gültige Stimmen:
1234
Ja Stimmen:
711
Ja Stimmenanteil:
57,6
Nein Stimmen:
523
Nein Stimmenanteil:
42,4
Gesamtergebnis:
BE unecht gescheitert
Hintergründe des Themas:
Investoren wollen in Rickling für 170 Millionen Euro einen Energie-Park mit PV-Anlage, Batteriespeicher und Biogasanlage ansiedeln. In knapp sechs Wochen müssen mindestens 421 Stimmen zusammenkommen, um einen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen. Ziel: Die Planungen sollen vorerst gestoppt werden. Genau um 11.22 Uhr am Freitag, 25. April 2025, drückte Jochen Möller von der Amtsverwaltung Boostedt-Rickling den Eingangsstempel auf das Papier, und ab jetzt geht die Arbeit für eine Gruppe von Ricklingern richtig los. Zusammen mit Unterstützern aus der Gemeinde haben Ralf Ehlers, Ulf-Erik Klinge und Eike Snoyek ein Bürgerbegehren zum geplanten Energie-Park in Rickling initiiert. „Nun gehen wir von Haustür zu Haustür und sammeln Unterschriften“, erklärte Ralf Ehlers. Abstimmen sollen die Bürger letztlich über die Frage, ob sie den laufenden Planungsprozess zum Energie-Park stoppen wollen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Bürger, dass sie den am 5. März von der Gemeindevertretung gefassten Aufstellungsbeschluss über die Errichtung eines 85 Hektar großen Energieparks aufheben wollen. 421 wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Rickling müssen ihre Unterschrift leisten, wahlberechtigt sind wie bei der Kommunalwahl Bürger ab 16 Jahren. Die Frist endet bereits am 5. Juni, also in knapp sechs Wochen. Sind genug Unterschriften zusammengekommen, wird die Liste der Amtsverwaltung übergeben, die sie der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg zur Prüfung überlässt. Sind alle Unterzeichner zugelassen, kann das eigentliche Verfahren in Gang gebracht werden, der Bürgerentscheid. Anders als beim Begehren steht für die Abstimmung des Entscheids nur ein festgesetzter Tag zur Verfügung. Wie bei einer Kommunalwahl bekommt jeder Wahlberechtigte zuvor eine Wahlbenachrichtigung, mit der er in einem Wahllokal geheim über den Energie-Park abstimmen kann. Auch diese Wahl ist freiwillig. Für den Bürgerentscheid werden 842 Stimmen kontra Energie-Park benötigt. Dann ist der Aufstellungsbeschluss gekippt und ist für zwei Jahre auf Eis gelegt. „Für den Erfolg des Begehrens habe ich ein gutes Gefühl“, meinte Manfred Czub. Er sitzt, genau wie Eike Snoyek, für die Wählergemeinschaft Aktive Bürger Rickling (ABR) in der Gemeindevertretung und unterstützt die Aktion. Sie läuft allerdings unabhängig von einem kommunalpolitischen Amt und rein auf bürgerlicher Initiative. Rickling könnte auf 95 Hektar ertragsschwacher Ackerfläche einen Energie-Park mit einer 104-Megawatt-Solarfläche, Biogasanlage und Batteriespeicher entstehen lassen. Das Ziel des Projekts mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 170 Millionen Euro ist die CO2-neutrale Erzeugung von Strom und Gas vor Ort. „Das ist ein großes Thema in Rickling, dennoch haben wir den Eindruck, dass nicht alle Bürger genau wissen, was auf sie zukommt. Es mangelt an Transparenz“, so Ehlers. Die Initiatoren kritisieren in ihrer Erklärung zum Begehren die nicht ausreichende „vorherige, öffentlich wirksame Einbeziehung der Bürger“. Sie monieren weiterhin, dass die „Abwägung und Prüfung der Standorte, insbesondere in Hinblick auf die Landesentwicklungsplanung“, nicht ausreichend war. Begründet wird das Begehren mit der Befürchtung eines künftig unfruchtbaren Bodens, der Zerstörung von Lebensräumen der Tier-und Pflanzenwelt „insbesondere im Hinblick auf den durch das Gemeindegebiet verlaufenden Wildkorridor“, wie es im Schreiben heißt. Außerdem werde die „technische Überprägung des Landschaftsbildes vor allem von Erholungssuchenden als störend wahrgenommen“. CDU und SPD hatten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen einen Bürgerentscheid ausgesprochen, weil sie im vom Gemeinderat mehrheitlich gefassten Aufstellungsbeschluss ausreichende demokratische Legitimierung sehen. Der Beschluss war Voraussetzung dafür, dass Gemeinde und Projektierer überhaupt in Verhandlung treten können.
Im Amt habe es laut Jochen Möller lediglich einmal in Groß Kummerfeld um das Jahr 2010 ein Bürgerbegehren gegeben.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.shz.de/lokales/neumuenster/artikel/energie-park-rickling-unterschriften-fuers-buergerbegehren-48641539
Anmerkungen:
keine Angabe