Bürgerbegehren - 12404 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Grafrath
Thema:
Für die Einleitung eines ergebnisoffenen Verfahrens zur PV-Bauleitplanung
Jahr:
2025
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Grafrath ein ergebnisoffenes Verfahren zur Bauleitplanung mit dem Ziel der Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich des Gemeindeteils Mauern auf den Grundstücken Flurnummer 454, 442, 440, 455 und einer Teilfläche der Flurnummer 748 (südlicher Teil) der Gemarkung Unteralting (derzeit Landschaftsschutzgebiet) mit einer gesamt umfassenden Fläche von maximal 25 Hektar betreiben soll?
Verfahrenstyp:
2. a (genauer:) Ratsreferendum: auf Eigeninitiative des Rats
aktueller Status:
BE-Termin angesetzt
Datum Ratsbeschluss:
05.2025
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
13.07.2025
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Offen
Hintergründe des Themas:
Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf ein Ratsbegehren mit einer deutlichen 13:2-Mehrheit zu – aber nicht, ohne zuvor eine kontroverse Debatte geführt zu haben. Wie berichtet, hatten die Fraktionen von CSU/Bürgervereinigung, Grafrather Einigkeit (GE), SPD und Frauenliste den Antrag für ein Ratsbegehren gestellt – auch um einem Bürgerbegehren zuvorzukommen. Nicht bei den Unterzeichnern des Antrags dabei waren die Grünen und die Bürger für Grafrath (BfG) – was prompt für Missstimmung sorgte. „Die anderen Fraktionen haben uns nicht richtig eingebunden“, sagte Begona Prieto Peral (Grüne) gegenüber dem Tagblatt. Überhaupt bemängelt die Öko-Partei einen „Mangel an Dialog“. Selbst hätte man Gespräche mit den Bürgern geführt und öffentlich über das Projekt informiert. Die Antragsteller hätten sich „kaum an diesem konstruktiven Prozess beteiligt“. Prieto Peral befürchtet, dass ein Ratsbegehren die Bevölkerung in der Gemeinde spalten könnte – ähnlich wie beim Bürgerentscheid zur Erweiterung des Gewerbegebiets, der im Jahr 2016 für reichlich Streit in der Gemeinde gesorgt hatte. Letztlich stimmten die Grünen dem Ratsbegehren aber trotzdem zu, weil der Solarpark „ein bedeutender Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“ sei. Anders die BfG: Hartwig Hagenguth und Martin Söltl versagten dem Antrag ihre Zustimmung. Die Gruppierung hatte zuvor Flugzettel an Bürger verteilt – man wollte die Meinung zu Größe der Anlage und Abstand zur Wohnbebauung einholen und diese in die Diskussion im Gemeinderat einbringen. Das dürfte nun hinfällig sein. Die Fragestellung für den 13. Juli lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Grafrath ein ergebnisoffenes Verfahren zur Bauleitplanung mit dem Ziel der Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich des Gemeindeteils Mauern auf den Grundstücken Flurnummer 454, 442, 440, 455 und einer Teilfläche der Flurnummer 748 (südlicher Teil) der Gemarkung Unteralting (derzeit Landschaftsschutzgebiet) mit einer gesamt umfassenden Fläche von maximal 25 Hektar betreiben soll?“
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/grafrath-ort28747/ratsbegehren-grafrather-stimmen-im-juli-ueber-solarpark-beim-mauern-ab-93719447.html
Anmerkungen:
keine Angabe