Bürgerbegehren - 12364 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Baden-Württemberg
Gemeinde:
Argenbühl
Thema:
Für Erhalt der Grundschulstandorte Christazhofen und Eglofs
Jahr:
2025
Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Grundschulstandorte Christazhofen und Eglofs erhalten bleiben?
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Unterschriftensammlung gestartet
Datum Ratsbeschluss:
12.12.2024
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
02.2025
Unterschriften gesamt:
1116
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
03.03.2025
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Offen
Hintergründe des Themas:
Der Argenbühler Gemeinderat hat am 4. Dezember mit hauchdünner Mehrheit beschlossen, dass die künftige Grundschulstruktur aus den beiden (mehrzügigen) Standorten Ratzenried und Eisenharz bestehen soll. Damit einher geht die Schließung der Grundschulen in Christazhofen und Eglofs (wir berichteten ausführlich). Die Entscheidung sollte einen rund zwei Jahre dauernden Prozess zur Schulentwicklung abschließen, um künftigen Anforderungen im Bildungsbereich gerecht zu werden. Dies vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Personalmangels, von Platzproblemen in sanierungsbedürftigen Schulgebäuden und des ab 2026 in Grundschulen geltenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung. Der Beschluss für einen rund doppelt so teuren Neubau in Eisenharz und gegen eine Erweiterung in Christazhofen hatte seinerzeit nicht nur den Rat, sondern auch die Gemeinde gespalten - grob in ein Lager Argenbühl-Nord und Argenbühl-Süd. Schon damals kündigte die Bürgerinitiative (BI) „Unsere Schule bleibt im Dorf“ aus Christazhofen weiteren Widerstand in Form eines Bürgerbegehrens zum Erhalt aller vier Grundschulen in den Ortsteilen an. Nun macht die BI Ernst. Über Angelegenheiten einer Kommune, für die der Gemeinderat zuständig ist, kann die Bürgerschaft selbst mitbestimmen und einen Bürgerentscheid beantragen. Eine Voraussetzung hierfür ist ein Bürgerbegehren. Dieses muss laut Gemeindeordnung eine Begründung, einen Vorschlag zur Kostendeckung und die Frage enthalten, über die entschieden werden soll. Und es muss von mindestens sieben Prozent der Bürger (Wahlberechtigte über 16 Jahre) unterzeichnet sein. Hält der Gemeinderat das Bürgerbegehren nach einer Prüfung für zulässig, wird innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid eingeleitet. Dabei wird erneut über eine bestimmte Frage abgestimmt. Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet, muss aber mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Rat die Angelegenheit zu entscheiden – ansonsten ist das Gremium an den Bürgerentscheid gebunden. Das Bürgerbegehren zur Schulentwicklung ist das erste in der Geschichte Argenbühls. Die Frage, zu der die Bürgerinitiative seit Mitte Februar Unterschriften sammelt, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Grundschulstandorte Christazhofen und Eglofs erhalten bleiben?“ Man habe sich zur Fragestellung rechtlichen Beistand geholt und Hilfe vom Verein „Mehr Demokratie“, sagt Sandra Vochezer, Sprecherin der BI. Die will mit dem Erhalt der vier Schulstandorte - laut ihrem Flyer - „beste Bildungsqualität durch eine wohnortnahe Schule“ und „kurze Schulwege für alle“ erreichen. Außerdem geht es der BI um die „Gleichberechtigung der Dörfer“, den „Schutz der bestehenden Infrastruktur“ und um die „finanzielle Vernunft und Kosteneffizienz“. Letzteres vor dem Hintergrund, dass sich die Gemeinde wegen eines Eisenharzer Neubaus mit Gesamtkosten von etwa 13,5 Millionen über Jahre hoch verschulden müsste und andere Infrastrukturprojekte wohl geschoben würden. Die Mindestzahl an Unterschriften - die BI spricht von etwa 470 - muss die Bürgerinitiative bis spätestens 12. März übergeben. Dann läuft die dreimonatige Frist nach Bekanntgabe des Ratsbeschlusses im Amtsblatt vom 12. Dezember aus. In diesen Wochen seien BI-Mitglieder vor allem in den Bereichen Eglofs und Christazhofen, aber auch in Ratzenried, mit Unterschriftenlisten unterwegs, so Sandra Vochezer. Mit Infoständen im Umfeld der Wahllokale wolle die BI auch bei der Bundestagswahl am Sonntag für ihr Anliegen werben. Schon im Vorfeld habe es Gespräche und Kontakt mit der Bürgerinitiative gegeben, sagt Roland Sauter. Der Argenbühler Bürgermeister geht davon aus, dass die benötigten Unterschriften auf jeden Fall zusammenkommen werden. Nach der Übergabe werde die Gemeinde aber nicht nur die Korrektheit der Unterschriften prüfen, sondern erneut auch die der Fragestellung. Denn, so Sauter: „Wir erachten diese als nicht zulässig.“ Nach Auffassung der Verwaltung, die sich ebenfalls juristisch hat beraten lassen, richtet sich das Bürgerbegehren (mit der oben formulierten Frage nach dem Erhalt der Standorte Christazhofen und Eglofs) nicht gegen den Ratsbeschluss vom 4. Dezember, als lediglich über die Variante mit Ratzenried und Eisenharz entschieden worden sei, sondern gegen den Beschluss vom 27. Juli. Damals hatte der Gemeinderat entschieden, dass die Grundschulstruktur aus zwei mehrzügigen Standorten bestehen soll. Hierzu sei die Frist für ein Bürgerbegehren aber abgelaufen, so Sauter. Man habe diese Sichtweise auch den Initiatoren mitgeteilt. Wenn die Bürgerinitiative die Unterschriften Anfang/Mitte März an die Verwaltung überreicht hat, muss der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags und nach der Prüfung entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Stimmt er mit „Ja“, ist der Weg für einen Bürgerentscheid frei. In dessen Vorfeld würden dann die Argumente und Sachverhalte bei Infoveranstaltungen und im Gemeindeblatt noch einmal dargestellt. Bei einem „Nein“ bleibt es bei den getroffenen Ratsbeschlüssen. Laut Sauter könnte die BI dagegen Rechtsmittel einlegen. Doch unabhängig davon, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, wird das Bürgerbegehren wohl Folgen haben. Zwar laufen die Planungen für die Ganztagsbetreuung in Ratzenried davon unabhängig weiter, sagt Roland Sauter, doch das formale Verfahren zur Zusammenlegung der Grundschulstandorte werde vorerst nicht aktiv weiterverfolgt. Was möglicherweise bedeutet: Die fürs Schuljahr 2026/27 geplante Zusammenlegung im Argenbühler Norden könnte sich zeitlich verzögern und die Grundschule Christazhofen erst später geschlossen werden.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.schwaebische.de/regional/allgaeu/wangen/widerstand-geht-weiter-buerger-protestieren-gehen-schliessung-von-grundschulen-3341726
Anmerkungen:
keine Angabe