Bürgerbegehren - 12343 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Lamerdingen
Thema:
Für die Bereitstellung von Entsorgungsstationen für Restmüll und Hundekot
Jahr:
2024
Themenbereich:
Entsorgungsprojekte
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Lamerdingen in ihren vier Ortsteilen jeweils vier Entsorgungsstationen für Restmüll und Hundekot aufstellt und entsorgt?
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
2024
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
338
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
2024
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
01.2025
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
23.02.2025
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
348
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
1423
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
1401
Ja Stimmen:
634
Ja Stimmenanteil:
45,3
Nein Stimmen:
767
Nein Stimmenanteil:
54,7
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Der Lamerdinger Gemeinderat musste sich zuletzt mit der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu „Müll- und Hundekot-Entsorgungsstationen in allen vier Ortsteilen“ beschäftigen. Bekanntlich wurde in dieser Angelegenheit bei der Gemeinde der Antrag eines Bürgerbegehrens eingereicht. In vorangegangenen Sitzungen wurde bereits konträr über die Entsorgungsstationen diskutiert und entschieden, dass der Bürgerentscheid nach Möglichkeit mit der Bundestagswahl abgehalten werden solle. Für ein Bürgerbegehren hatten die Initiatoren um Peter Brücher und Janine Fischer 338 Unterschriften (19,45 Prozent der stimmberechtigten Bürger) gesammelt, die geforderten zehn Prozent hatten sie damit deutlich übertroffen. Die Fragestellung soll nun lauten: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Lamerdingen in ihren vier Ortsteilen jeweils vier Entsorgungsstationen für Restmüll und Hundekot aufstellt und entsorgt?“ Vonseiten der Verwaltung erfolgte die Empfehlung an den Gemeinderat, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Eine rechtliche Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde sei bereits erfolgt. Das Bayerische Innenministerium habe zudem mit Schreiben vom 9. Januar seine Zustimmung zum Abstimmungstermin 23. Februar erteilt. Wie Bürgermeister Manuel Fischer erklärte, kommen mit dem Bürgerentscheid Kosten in Höhe von rund 6.000 Euro auf die Gemeinde Lamerdingen zu.
In der Gemeinderatssitzung kam es nochmals zu einer regen Diskussion. So wollte Gemeinderätin Jutta Jaser wissen, weshalb im Bürgerbegehren die Rede von „Restmüll“ sei, schließlich habe man in der Vergangenheit lediglich von Hundekotstationen gesprochen. Dem entgegnete Lamerdingens Rathauschef, dass es sich hier seiner Meinung nach um Restmüll in Form der Hundekotbeutel samt Inhalt handle. Dies sahen die Gemeinderäte Robert Sing und Stefan Geirhos anders und glauben, dass die Stationen auch als „normale Restmülltonnen“ angesehen werden. Winfried Magg warnte davor, dass die Meinung des Gemeinderates durch den Bürgerentscheid untergraben werde – schließlich habe das demokratisch gewählte Gremium das Thema schon zweimal diskutiert und abgelehnt. Auch, welche monatlichen Kosten die Hundekotstationen für die Gemeinde verursachen, scheint noch unklar. Bürgermeister Fischer bezifferte diese in einer früheren Sitzung auf einmalig 6.000 bis 8.000 Euro plus Unterhalt. Robert Sing warnte, dass die Kosten sogar höher ausfallen dürften und nannte eine monatliche Belastung von mindestens 1.500 Euro. Aus diesem Grund lehne er die Aufstellung der Entsorgungsstationen ab. Auf die abschließende Frage, was passiere, wenn sich der Rat gegen die Zulässigkeit des Bürgerentscheids ausspreche, wies Lamerdingens Gemeindeoberhaupt darauf hin, dass die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss als rechtswidrig erklärt und der Gemeinderat somit erneut über die Zulässigkeit rechtskonform zu entscheiden hätte. Und so appellierte der Bürgermeister eindringlich an die Ratsmitglieder, dem rechtlich bereits zulässigen Bürgerbegehren zuzustimmen.
Daraufhin kam es zur Abstimmung: Dabei wurde das vorgelegte Bürgerbegehren „Müll- und Hundekot-Entsorgungsstationen für die Gemeindeteile der Gemeinde Lamerdingen“ mit 7 zu 6 Stimmen für zulässig erklärt. Dieses wird zusammen mit der Bundestagswahl am 23. Februar stattfinden.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.merkur.de/bayern/schwaben/kaufbeuren-kreisbote/lamerdingen-buergerentscheid-zur-hundekot-entsorgung-am-23-februar-93557206.html#:~:text=Lamerdingen%20–%20Für%20ein%20Bürgerbegehren%20hatten,hatten%20sie%20damit%20deutlich%20übertroffen.
Anmerkungen:
keine Angabe