Bürgerbegehren - 12240 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Baierbrunn
Thema:
Gegen den geplanten Standort einer Flüchtlingsunterkunft
Jahr:
2024
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Baierbrunn das … Grundstück 87/53 (Wirthsfeld) nicht zum Zweck der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete an den Freistaat Bayern … zur Nutzung überlässt, sondern dieses Grundstück für eine eigene Nutzung freihält und stattdessen in anderer Weise an der Geflüchtetenunterbringung mitwirkt?
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
2024
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
2024
Unterschriften gesamt:
600
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
2024
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
08.10.2024
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Unzulässig
Hintergründe des Themas:
In Baierbrunn ist es nun an den Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden: Voraussichtlich am 15. Dezember findet ein Bürgerentscheid zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Wirthsfeld statt. Doch zur Entscheidung steht nicht das Bürgerbegehren, mit dem die Unterkunft am geplanten Standort verhindert werden sollte. Dieses wurde in der Sondersitzung des Gemeinderats am Dienstag als unzulässig abgelehnt. Vielmehr haben die Gemeinderäte fast einstimmig ein Ratsbegehren zur Standortfrage befürwortet. Damit will Bürgermeister Patrick Ott (Überparteiliche Wählergruppe, ÜWG) den rund 600 Unterzeichnern des Bürgerbegehrens eine Brücke bauen, über den Standort mitentscheiden zu können.
Zu Beginn der Sondersitzung wurde auf Antrag von Peter Tilmann (Grüne) die Redezeit beschränkt. Maximal zehn Minuten sollte Gemeinderätinnen und -räten zustehen, mehr nicht. Zu sehr wirkte noch die Sitzung im September nach, als sich Uwe Harfich von der SPD ganze 50 Minuten herausnahm, um gegen den Standort der Flüchtlingsunterkunft am Wirthsfeld zu argumentieren. Harfich gehört mit den SPD-Gemeinderäten Martina Fellermeier und Tony Ley sowie Felix Maiwald (CSU) zu den Unterstützern des Bürgerbegehrens. Dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist, hat sowohl die von der Gemeinde beauftrage Rechtsanwaltskanzlei festgestellt als auch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes. Das Bürgerbegehren verfolge schlicht die Verhinderung des Baus der Flüchtlingsunterkunft am geplanten Standort, biete keine Lösungsmöglichkeit an und würde sogar in die Irre führen, indem es suggeriere, es gebe Alternativen zum geplanten Standort, fasste Jürgen Greß, Rechtsanwalt der Gemeinde, zusammen. Zudem würden in der Fragestellung mehrere Fragen verknüpft, der Bürger wisse nicht klar, wofür er abstimme. Das Bürgerbegehren beschränke damit die „Abstimmungsfreiheit“.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/baierbrunn-buergerentscheid-fluechtlingsunterkunft-wirthsfeld-lux.FguKhiCP8WRZvyBaPthtb4
Anmerkungen:
keine Angabe