Bürgerbegehren - 12170 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Kreisstadt:
Erkrath, Fundort des Neanderthalers, Stadt
Thema:
Für Grundstücksvergabe auf der Neanderhöhe qua Erbpacht
Jahr:
2024
Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Fragestellung:
Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, sodass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?
Verfahrenstyp:
2. b (genauer:) Ratsreferendum: aufgegriffenes Bürgerbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
15.05.2024
Zustimmende Parteien:
Bündnis 90 / Die Grünen
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
15.09.2024
Abstimmungsberechtigte:
34760
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
6952
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
6974
Prozentuale Beteiligung:
20,06
Gültige Stimmen:
6964
Ja Stimmen:
4373
Ja Stimmenanteil:
62,79
Nein Stimmen:
2591
Nein Stimmenanteil:
37,86
Gesamtergebnis:
BE unecht gescheitert
Hintergründe des Themas:
Der Stadtrat hat (am 15.05.2024) den Weg frei gemacht für einen Ratsbürgerentscheid zur Zukunft des neuen Gewerbegebiets Neanderhöhe. Eine Bürgerinitiative wünscht sich seit Langem, dass die Stadt ihre Flächen nicht wie geplant an Investoren verkauft und schnelles Geld für die Stadtkasse macht, sondern Eigentümerin bleibt und lediglich für eine vertraglich vereinbarte Zeit verpachtet. Durch das Erbpacht-Prinzip würden die Grundstücke nicht zu Spekulationsobjekten und wären schnell wieder auf dem Markt, falls ein Unternehmen auszieht, argumentiert die Initiative. Sie möchte Leerständen und neuerlicher Flächenversiegelung für Gewerbe vorbeugen. Nachhaltiges Wirtschaften mit ohnehin raren Flächen könne nur gelingen, wenn die Stadt Besitzerin und damit handlungsfähig bleibe. Kommen sie in private Hände, hat die Stadt keinen Zugriff mehr, wenn ein Gelände aufgegeben wird und nichts nachkommt. Vielzitiertes Beispiel ist das verlassene Areal von Möbel Flamme in Unterfeldhaus, für das es immer noch keine Nachnutzung gibt. Erbpacht ist der Königsweg zur Leerstandsvermeidung, meinen die in der Initiative organisierten Bürger. Wenn die Politik sich dazu, wie in Erkrath geschehen, nicht durchringen könne, dann müssten es eben die Bürger mit einem Bürgerentscheid tun. Diese Idee, die Stadtspitze und Ratsmehrheit aus Sorge um die Flächenvermarktung ablehnen – Investoren wollten kaufen, nicht pachten – hat die Aktiven bereits durch mehrere Instanzen getragen, bis hin zum Oberverwaltungsgericht. Es hat den Beschluss des Bürgermeisters und einer Mehrheit von CDU, SPD, FDP und AfD zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe jetzt aufgehoben. Die Frage, ob die Neanderhöhe per Erbbaurecht vermarktet werden soll, kann nun also durch die Erkrather in einem Bürgerentscheid geklärt werden, der Stadtrat hat die dazugehörige Formulierung – „Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, sodass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“ – passieren lassen. Der Termin des Bürgerentscheids war ein Streitpunkt. Die Stadt hatte den 30. Juni als frühestmöglichen Zeitpunkt vorgeschlagen, die Grünen wollten die Bürger parallel zur Europawahl am 9. Juni entscheiden lassen. Die Stadt erklärte, die nötigen Materialien nicht so schnell besorgen zu können, der Lieferant könne das im Superwahljahr nicht leisten. Schließlich schwenkten die Grünen auf die Linie der Bürgerinitiative ein, die sich einen größeren Vorlauf wünschte, um Bürger umfassend über das nicht für jedermann leicht fassbare Thema zu informieren, es in der Stadtgesellschaft wieder präsent zu machen und zum Urnengang zu motivieren. Als Kompromiss wurde schließlich der 15. September ausgehandelt.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://rp-online.de/nrw/staedte/erkrath/erkrath-buergerentscheid-zur-neanderhoehe-kommt_aid-112620671
Anmerkungen:
keine Angabe