Bürgerbegehren - 12126 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Taufkirchen
Thema:
Gegen zusätzliche Wohnbebauung am Hachinger Bach
Jahr:
2024
Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die geplante Bebauung am Hachinger Bach (Bebauungsplan Nr. 94) auf die Senioreneinrichtungen begrenzt wird?
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
30.03.2024
Unterschriften gesamt:
1792
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
23.04.2024
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
16.05.2024
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Unzulässig
Hintergründe des Themas:
Insgesamt wurden zwei Begehren gestaret. Bei diesem geht es um das geplante Quartier nordöstlich des Wolfschneiderhofs, wo neben einem Seniorenheim und Häusern für betreutes Wohnen auch gewöhnliche Wohnhäuser entstehen sollen. Letztere wollen die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens "Kein Allgemeines Wohngebiet am Hachinger Bach" abwenden. An beiden Stellen gehe es darum, wichtige Grünflächen und die Frischluftschneise zu erhalten sowie eine Verkehrszunahme zu verhindern. Im Falle des Seniorenquartiers kämen der Hochwasserschutz und die Rolle des Geländes als Erholungsgebiet hinzu.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
Im Eilverfahren hatte die Verwaltung eine Anwaltskanzlei beauftragt, um die zwei Bürgerbegehren zu prüfen. In der Zwischenzeit beschloss der Bauausschuss die Flächenänderung und den Bebauungsplan für den Hachinger Bach unter Vorbehalt. Erst anschließend meldeten sich die Rechtsanwälte. Sie bewerteten beide Begehren als unzulässig. Der Grund: Beide Bebauungspläne sind mittlerweile in Kraft getreten und rechtskräftig.
Quellen:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/taufkirchen-buergerbegehren-unterschriften-1.6565908
Anmerkungen:
keine Angabe