Bürgerbegehren - 12105 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Hessen
Gemeinde:
Kiedrich
Thema:
Für den Bau von Windkraftanlagen
Jahr:
2024
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen errichtet werden?
Verfahrenstyp:
2. a (genauer:) Ratsreferendum: auf Eigeninitiative des Rats
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
04.03.2024
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
09.06.2024
Abstimmungsberechtigte:
3207
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
802
Zustimmungsquorum in %:
25
Abstimmende:
2318
Prozentuale Beteiligung:
72,28
Gültige Stimmen:
2275
Ja Stimmen:
939
Ja Stimmenanteil:
41,27
Nein Stimmen:
1336
Nein Stimmenanteil:
58,73
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids als Vertreterbegehren über die mögliche Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf den ausgewiesenen Windvorrangflächen im Gebiet der Gemeinde Kiedrich“ heißt es in dem Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes in seiner jüngsten Sitzung, der im Benehmen mit allen im Gemeindeparlament vertretenen Fraktionen erarbeitet wurde. Dieses tagt am 4. März. Hintergrund des Beschlussvorschlags ist die politisch und gesellschaftlich seit vielen Jahren diskutierte Frage, ob auf den durch Landesrecht ausgewiesenen Windvorrangflächen in Kiedrich die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen angestrebt werden soll. Um zu einem Ergebnis zu kommen ist die Gemeindevertretung der Auffassung, diese Frage mit dem Instrument des Bürgerentscheids zu beantworten. Dieser ist erfolgreich und die Angelegenheit ist endgültig von den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern entschieden, wenn die Mehrheit die Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten erhalten hat. Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet „Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen errichtet werden?" Wie es in dem Beschlussvorschlag weiter heißt, soll die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand beauftragen, zur Vorbereitung des Bürgerbegehrens gegebenenfalls in Kooperation mit privaten und öffentlichen Partnern zumindest eine größere, breit öffentlich bekannt gemachte Veranstaltung im Bürgerhaus sowie entsprechend einen Termin vor Ort an der Vorrangfläche durchzuführen. Ziel soll es sein, den Bürgerinnen und Bürgern fachlich neutrale und umfassende Informationen für ihre im Hinblick auf die für Gemeinde und Region weitreichende Entscheidungsfindung zu vermitteln. Zur Begründung des Beschlussvorschlags wird ausgeführt, dass die Gemeinde Kiedrich im Zuge der Offenlegung zu den beiden Entwürfen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) des Regionalplans Südhessen aus 2013 und 2016 in den Jahren 2014 und 2017 Stellung genommen hatte. In ihrer Stellungnahme hatte die Gemeindevertretung auch klargestellt, dass vor allem zum Schutz der Kiedricher Wasserversorgung zunächst von einer Errichtung von Windkraftanlagen auf den zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde befindlichen Waldflächen abgesehen wird, auch wenn im Regionalplan im Bereich der Wasserschutzzone III/IIIA keine Ausschlussfläche vorgesehen ist. Nachdem im ersten Entwurf zum TPEE zwei Vorranggebiete im nördlichen Teil der Kiedricher Gemarkung ausgewiesen wurden, existierte im zweiten Entwurf lediglich die Vorrangfläche 2-414g im Bereich der „Dreibornsköpfe“ auf der Ostseite der Gemarkung, da die Vorrangfläche 414a im Bereich des „Erbacher Kopf“ herausgenommen wurde. Die Potenzialfläche 414g liegt in Kiedrich und Eltville und hatte im Entwurf des Teilplans 2013 eine Größe von 281,8 Hektar. Aufgrund von Steillagen im Südwesten wurde diese Fläche im Entwurf von 2016 reduziert.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.rheingau-echo.de/nachrichten/region/kiedrich/buergerentscheid-europawahl-durchgefuehrt-id81982.html
Anmerkungen:
keine Angabe