Bürgerbegehren - 12084 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinde:
Zinnowitz
Thema:
Gegen den Bau eines Freizeitparks
Jahr:
2024
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
keine Angabe
Verfahrenstyp:
1. Bürgerbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
02.2024
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
BB nur öffentlich diskutiert
Hintergründe des Themas:
Stolz plant Freizeitpark auf Usedom: Ist ein Bürgerentscheid realistisch? Kaufhausriese Martin Stolz will einen Erlebnishof in Zinnowitz auf sechs Hektar freier Wiese zwischen Bundesstraße und Achterwasser bauen. Usedoms Tourismuschefin Nadine Riethdorf hat angeregt, die Einwohner über ein Projekt dieser Größenordnung entscheiden zu lassen. Aber ist das überhaupt möglich? Die Dimensionen sind enorm: Kaufhausketteninhaber Martin Stolz plant in Zinnowitz auf Usedom einen Freizeitpark auf sechs Hektar Wiesenland, das ihm und einem Geschäftspartner gehört. Für mindestens 20 Millionen Euro soll zwischen Bundesstraße 111 und Achterwasser ein großer Erlebnisbereich mit Verkauf und Ausstellungen sowie einer Fläche für 80 Wohnmobile entstehen. Nadine Riethorf, Vorsitzende des Tourismusverbandes Insel Usedom, hat in Anbetracht des möglichen großen Eingriffes in die Natur angeregt, dass die Einwohner umfassend in das Vorhaben einbezogen werden sollten, eventuell bis zu einem „Bürgerentscheid als letztem Schritt“. Aber ist ein solches Verfahren in diesem Fall überhaupt denkbar? Laut Gesetz ja. Die Kommunalverfassung erlaubt Bürgerentscheide zu wichtigen Bauvorhaben. Ein solches sogenanntes Plebiszit könnte mit einer Mehrheit der Gemeindevertretung auf den Weg gebracht werden oder auch über ein Bürgerbegehren, für das mindestens zehn Prozent der Bevölkerung unterschreiben müssten. Zinnowitz Bürgermeister Peter Usemann (parteilos) hält einen Bürgerentscheid aber in diesem Fall politisch nicht für den besten Weg: „Ich denke, dass die Gemeindevertretung gut in der Materie steckt und wenn es hier tatsächlich zu einem Bauantrag kommt, am besten in der Lage ist, die Vorteile für den Ort abzuwägen und letztlich zu entscheiden“, meint der Seebadchef. (OZ vom 12.2.2024, König_md)
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/vorpommern-greifswald/usedom/neuer-freizeitpark-in-zinnowitz-auf-usedom-ist-ein-buergerentscheid-realistisch-CG6MYMGPGRG2NGRXYZJMPKXBQQ.html
Anmerkungen:
Laut Bericht von "Travelbook" beabsichtigt der Investor nicht den Bau eines Freizeitparks (https://www.travelbook.de/news/angeblich-geplanter-freizeitpark-auf-usedom-das-steckt-dahinter) (18.01.2025, König_md)