Bürgerbegehren - 12074 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Hessen
Kreisstadt:
Eltville am Rhein, Stadt
Thema:
Für Bau von Windkraftanlagen auf kommunalen Flächen
Jahr:
2023
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Stadt Eltville am Rhein errichtet werden?
Verfahrenstyp:
2. a (genauer:) Ratsreferendum: auf Eigeninitiative des Rats
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
11.10.2023
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
25.02.2024
Abstimmungsberechtigte:
13589
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
3398
Zustimmungsquorum in %:
25
Abstimmende:
7400
Prozentuale Beteiligung:
54,46
Gültige Stimmen:
7373
Ja Stimmen:
4233
Ja Stimmenanteil:
57,41
Nein Stimmen:
3140
Nein Stimmenanteil:
42,59
Gesamtergebnis:
BE im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Gemäß § 55 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9. Oktober 2023 gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO (Vertreterbegehren) beschlossen, am Sonntag, 25. Februar 2024, einen Bürgerentscheid über die mögliche Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf den ausgewiesenen Windvorrangflächen im Gebiet der Stadt Eltville am Rhein (s. Planskizze) durchzuführen. Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Stadt Eltville am Rhein errichtet werden?“ Auffassung/Stellungnahme der Gemeindeorgane gemäß § 8b Abs. 5 HGO: „Die Frage, ob auf den durch Landesrecht ausgewiesenen Windvorrangflächen in Eltville am Rhein die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen angestrebt werden soll, wird politisch und gesellschaftlich seit vielen Jahren diskutiert. Die Stadtverordnetenversammlung ist der Auffassung, diese Frage mit dem Instrument des Bürgerentscheids zu beantworten. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich und die Angelegenheit ist endgültig von den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern entschieden, wenn die Mehrheit die Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten erhalten hat“.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.eltville.de/buergerservice-rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/wahlen/bekanntmachung-buergerentscheid-zum-thema-windkraftanlagen/
Anmerkungen:
keine Angabe