Bürgerbegehren - 12024 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Kreisstadt:
Verl, Stadt
Thema:
Für die Bewerbung zur Landesgartenschau 2029
Jahr:
2023
Themenbereich:
Kulturprojekte
Fragestellung:
Soll sich die Stadt Verl um die Durchführung der Landesgartenschau 2029 beim Land Nordrhein-Westfalen bewerben?
Verfahrenstyp:
2. a (genauer:) Ratsreferendum: auf Eigeninitiative des Rats
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
26.10.2023
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
11.12.2023
Abstimmungsberechtigte:
20985
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
4197
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
9811
Prozentuale Beteiligung:
46,75
Gültige Stimmen:
9799
Ja Stimmen:
4025
Ja Stimmenanteil:
41,1
Nein Stimmen:
5774
Nein Stimmenanteil:
58,9
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Der Rat der Stadt Verl hat in seiner Sitzung am 26. Oktober den Weg für den Ratsbürgerentscheid zum Thema Landesgartenschau freigemacht. Somit können nun die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob die Stadt Verl sich um die Durchführung der Landesgartenschau 2029 bewerben soll. Die Befragung wird als reine Briefabstimmung durchgeführt.
Alle aktuell zur Kommunalwahl berechtigten knapp 22.000 Bürgerinnen und Bürger erhalten ab dem 13. November von der Stadtverwaltung die Abstimmungsunterlagen. Die Frage des Ratsbürgerentscheids lautet: „Soll sich die Stadt Verl um die Durchführung der Landesgartenschau 2029 beim Land Nordrhein-Westfalen bewerben?“ Darauf kann auf dem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung und dem Stimmzettel wird auch ein Informationsblatt zum Ratsbürgerentscheid verschickt, ebenso ein Auszug aus der Machbarkeitsstudie inklusive einer Kostenschätzung.
Bis zum Stichtag 11. Dezember, 7 Uhr, müssen die Stimmzettel im Rathaus eingegangen sein. Die Auszählung soll noch am gleichen Tag erfolgen und das Ergebnis unmittelbar mitgeteilt werden. Der Rat wird dann in seiner Sitzung am 14. Dezember das Ergebnis der Abstimmung endgültig feststellen.
Für das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids ist ein so genanntes Quorum ausschlaggebend: Laut Gemeindeordnung müssen mindestens 20 Prozent der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger entweder dafür oder dagegen stimmen. Bei 22.000 Abstimmungsberechtigten müssten also mindestens 4.400 mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Wird diese Mehrheit erreicht, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Wird die 20-Prozent-Quote für „Ja“ oder „Nein“ dagegen nicht erreicht – zum Beispiel bei 19 Prozent „Ja“ und 1 Prozent „Nein“ –, ist der Ratsbürgerentscheid abgelehnt und die Entscheidung über die Bewerbung um die Landesgartenschau geht zurück an den Rat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.
Der Rat hat sich einstimmig für die Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen, „weil die Bewerbung um die Durchführung von zentraler Bedeutung für Verl ist“ und daher von einer breiten Mehrheit der Bürgerschaft getragen werden soll.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.verl.de/aktuelles/ratsbuergerentscheid-zur-bewerbung-um-die-landesgartenschau.html
Anmerkungen:
keine Angabe