Bürgerbegehren - 11899 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Brandenburg
Landkreis:
Uckermark, Landkreis
Thema:
Gegen Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Prenzlau
Jahr:
2023
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Fragestellung:
Sind Sie dagegen, dass infolge des Beschlusses des Kreistages Uckermark vom 18.04.2023 (BV/043/2023/1) in der Brüssower Allee 91 in 17291 Prenzlau eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge errichtet und betrieben wird?
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
18.04.2023
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
05.2023
Datum - Start Unterschriftensammlung:
19.06.2023
Unterschriften gesamt:
13400
Unterschriften gültig:
13030
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
10.07.2023
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
27.09.2023
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Ja
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
1
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Unzulässig
Hintergründe des Themas:
Stand 12/2025: Unzulässig
Stand 1/2025: Offen, Klage gegen Unzulässigkeit anhängig.
27.12.2023: Vertrauensleute klagen gegen den Unzulässigkeitsbeschluss
Thema: Im Bürohaus Gewerbegebiet Ost in Prenzlau eine Erstaufnahmeeinrichtung mit Verteilfunktion für bis zu 300 Asylsuchende (abgeändert durch Kreistag 200) und Flüchtlinge einzurichten. Am 18. April 2023 hatten 21 der 38 anwesenden Kreistagsabgeordneten in einer Sondersitzung dafür gestimmt, der Uckermark Kurier berichtete. Gegen den mehrheitlichen Willen der Prenzlauer Stadtpolitiker. Landrätin Karina Dörk (CDU) begründete ihren Antrag damit, dass es eine Pflichtaufgabe nach Weisung des Landes sei, bei der dem Landkreis kein Ermessensspielraum bleibe.
BB von AfD Uckermark, etwa 10.000 Unterschriften erforderlich.
27.09.23: Unzulässig wg. Themenausschluss – der Kreistag war damit der Argumentation gefolgt, dass es sich bei der Aufnahme der Asylbewerber um eine „Pflichtaufgabe nach Weisung“ handele. Dagegen könne sich laut Brandenburgischer Kommunalverfassung kein Bürgerbegehren richten.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Oktober eingestellt worden. Denn Landkreis und Kläger hätten das Thema für erledigt erklärt. Im August hatte der Landkreis die Pläne für die Flüchtlingsunterkunft gestoppt.
Quellen:
https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/buergerbegehren-zum-neuen-asylheim-geplant-1605202
Anmerkungen:
Kreistag änderte ursprüngliche Pläne: max. 300 statt 200 und Nutzung erstmal auf 3 Jahre.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist mit Beschluss vom 8. Oktober 2025 eingestellt worden. Denn Landkreis und Kläger hätten das Thema für erledigt erklärt. Im August 2025 hatte der Landkreis die Pläne für die Flüchtlingsunterkunft gestoppt.
Zugleich bestätigt Gericht die Unzulässigkeit:
https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/buergerbegehren-gegen-fluechtlingsheime-wohl-generell-nicht-moeglich-4020456
Darin heißt es:
"In Brandenburg sind Bürgerbegehren gegen Flüchtlingsheime offenbar generell unzulässig. Das legt ein mittlerweile eingestelltes Verfahren am Verwaltungsgericht Potsdam nahe, in dem der AfD-Landtagsabgeordnete Felix Teichner und weitere Kläger gegen den Landkreis Uckermark klagte. Der Kreis hatte ein Bürgerbegehren gegen eine neue Flüchtlingsunterkunft in Prenzlau, das von 13.000 Menschen unterzeichnet war, für unzulässig erklärt, weil es sich aus Sicht von Landrätin Karina Dörk (CDU) bei der Flüchtlingsunterbringung um die „Erfüllung einer Pflichtaufgabe nach Weisung“ handelte." (FR 12.12.2025 --> auf "unzulässig" gesetzt, obwohl (Teil-)Erfolg für Initiative, da Pläne gestoppt. Der Stopp kann aber auch andere Gründe (sinkende Flüchtlingszahlen) haben...)