Bürgerbegehren - 11746 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Niedersachsen
Kreisstadt:
Neustadt am Rübenberge, Stadt
Thema:
Für gemeinsamen Grundschulstandort Mandelsloh
Jahr:
2023
Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 14.10.2021,
Beschlussvorlage 2021/220 – Auswahl eines gemeinsamen Standortes der Grundschule Mandelsloh/Helstorf am Standort Helstorf aufgehoben wird und stattdessen der Standort Mandelsloh als gemeinsamer Standort festgelegt wird ?
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
14.10.2021
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
14.12.2022
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
14.12.2022
Datum - Start Unterschriftensammlung:
23.01.2023
Unterschriften gesamt:
4800
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
36457
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
10
Datum - Einreichung Unterschriften:
11.07.2023
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
10.2023
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Nein
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
12.11.2023
Abstimmungsberechtigte:
36241
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
7249
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
6868
Prozentuale Beteiligung:
18,95
Gültige Stimmen:
6829
Ja Stimmen:
5240
Ja Stimmenanteil:
76,73
Nein Stimmen:
1589
Nein Stimmenanteil:
23,27
Gesamtergebnis:
BE unecht gescheitert
Hintergründe des Themas:
keine Angabe
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.haz.de/lokales/umland/neustadt/helstorf-oder-mandelsloh-ortsrat-will-buergerbegehren-zur-grundschule-in-neustadt-NSHPPANFNWUILWJEVT67TCYLIE.html
Anmerkungen:
Angezeigt am 14.12.2022 wurde auf die Vorabprüfung verzichtet, nachdem auf dem Weg des Beratungsrechts signalisiert wurde, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Der Beginn der Sammelfrist wurde auf den 23.1.2023 festgesetzt.
Die Kostenschätzung wurde am 22.12.22 den Initiatoren des Bürgerbegehrens übermittelt.