Bürgerbegehren - 11663 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Kreisstadt:
Herten, Stadt
Thema:
Für Erhalt der Grünflächen an der Backumer Straße anstelle eines Feuerwehrbaus
Jahr:
2022
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß Beschlussvorlage 22/078 Neubau Feuerwehrhaus Löschzug Scherlebeck aufgehoben werden soll, um den Grünzug an der Backumer Straße zwischen Polsumer und Langenbochumer Straße (Gemarkung Herten, Flur 21, Flurstück 648) in seiner jetzigen Form zu erhalten?
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
15.08.2022
Datum - Start Unterschriftensammlung:
2022
Unterschriften gesamt:
4151
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
22.11.2022
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
07.12.2022
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Ja
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
06.03.2023
Abstimmungsberechtigte:
46640
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
9328
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
15836
Prozentuale Beteiligung:
33,95
Gültige Stimmen:
15796
Ja Stimmen:
7264
Ja Stimmenanteil:
45,99
Nein Stimmen:
8532
Nein Stimmenanteil:
54,01
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Es bleibt dabei: Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Grüngürtels an der Backumer Straße will ihr Anliegen mit einem Bürgerbegehren durchsetzen. Die Initiatoren fühlen sich bestärkt. Sie sagen ja zum Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Scherlebeck, lehnen aber aus Gründen des Klimaschutzes den von Stadtrat und Verwaltung favorisierten Standort an der Backumer Straße ab. Um das Vorhaben an dieser Stelle zu verhindern, strebt die „Bürgerinitiative zur Erhaltung des Grüngürtels an der Backumer Straße“ (BI) ein Bürgerbegehren an. Zu dessen Einleitung haben Gründer und Vertretungsberechtigte der BI am 15. August eine Unterschriftenliste ins Rathaus gebracht. „Hier müssen zunächst die Vertretungsberechtigten und mindestens 25 weitere Bürger unterzeichnet haben“, erläutert BI-Sprecherin Sabine Kiepert. Mit der Einreichung beantrage man die Vorprüfung auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß §26 Absatz 2, Satz 7 der Gemeindeverordnung NRW. Sabine Kiepert: „Nachdem wir über Wochen mit verschiedenen Vertretern der Stadt um die korrekte Formulierung gerungen haben und uns von Seiten der Stadt entsprechend haben beraten lassen, gehen wir davon aus, dass diese Vorprüfung eigentlich nicht mehr notwendig ist, wollen aber auf Nummer sicher gehen.“ Sobald die Stadt Herten offiziell grünes Licht gebe, könne dann mit dem Sammeln der rund 4000 notwendigen Unterschriften begonnen werden. Die Aktiven der BI fühlten sich bestärkt, betont Kiepert. „Von Seiten der Bevölkerung haben wir auf vielfältige Weise positive Rückmeldungen und Unterstützung bekommen, insbesondere beim Verteilen der Flugblätter.“ Für diesen Rückenwind sei man dankbar.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.hertener-allgemeine.de/herten/buergerbegehren-zur-backumer-strasse-initiative-bringt-unterschriftenliste-ins-rathaus-w1782086-8000229139/
Anmerkungen:
Ergebnis geändert, stand fälschlicherweise auf "unecht gescheitert", obwohl Mehrhit nicht im Sinne des Begehrens (FR, 19.6.2023)