Bürgerbegehren - 11472 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Geroldsgrün
Thema:
Für traditionelles Abhalten eines Volksfests ("Wiesenfest")
Jahr:
2021
Themenbereich:
Kulturprojekte
Fragestellung:
"Soll das Geroldsgrüner Wiesenfest in seiner bisherigen Form (auf dem Festplatz Geroldsgrün) beibehalten werden?"
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
2021
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
253
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
10
Datum - Einreichung Unterschriften:
11.2021
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
12.2021
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Unzulässig
Hintergründe des Themas:
Einen Bürgerentscheid zur Frage „Soll 2022 ein Wiesenfest in traditioneller Form stattfinden?“ wird es in Geroldsgrün nicht geben. Im Gemeinderat erläuterte Geschäftsleiter Daniel Hohberger ausführlich, warum das eingereichte Bürgerbegehren nicht zulässig ist – daraufhin beschlossen die Räte einstimmig, den Bürgerentscheid nicht zuzulassen.
Die „Vertretungsberechtigten“ des Bürgerbegehrens, Andrea Browa, Kathrin Ströhlein und Diana Bischoff, hatten dieses am 30. November in der Gemeinde vorgelegt. Es folgte die Zulässigkeitsprüfung durch Geschäftsleiter Daniel Hohberger. Zur rechtlichen Beurteilung arbeitete die Gemeindeverwaltung mit dem Rechtsanwaltsbüro F.E.L.S. aus Bayreuth eine Stellungnahme aus. Zudem lag dem Gemeinderat eine Bewertung der Rechtsaufsicht des Landkreises Hof vor.
Hohberger erinnerte an den Beschluss des Gemeinderats in der Septembersitzung: Als Alternative für das Heimat- und Wiesenfest 2022 sollte ein „Scheunenfest mit Kindernachmittag“ stattfinden. Grund waren die Unsicherheiten durch Corona; zudem findet mit dem Frankenwald-Marathon 2022 eine weitere Großveranstaltung im Gemeindegebiet statt. „ In einem weiteren Pandemiejahr ist ein Scheunenfest leichter zu organisieren“, bilanzierte Hohberger. Ein Festausschuss hat inzwischen die Planung aufgenommen.
„Eine Abschaffung des Wiesenfestes in Geroldsgrün wurde nicht beschlossen und war auch nicht Bestandteil der Beratung“, betonte der Geschäftsleiter. Die Planungen für das Wiesenfest auf dem Festplatz im Jahr 2023 zum 700. Jubiläum der Gemeinde Geroldsgrün seien bereits aufgenommen.
Das Begehren gegen die Entscheidung des Gemeinderates stellte die Fragen „Soll das Geroldsgrüner Wiesenfest in seiner bisherigen Form (auf dem Festplatz Geroldsgrün) beibehalten werden?“ beziehungsweise „Soll 2022 ein Wiesenfest in traditioneller Form stattfinden?“ Hohberger informierte, dass „alle materiellen Voraussetzungen“ für ein Begehren erfüllt seien. Es sei ordnungsgemäß eingereicht, enthalte eine Fragestellung, drei Vertreter seien benannt, das Quorum sei mit 253 bei notwendigen 227 Unterschriften erfüllt.
Doch dann zählte der Geschäfsführer die Mängel auf. Die Fragestellung im Antrag auf Zulassung weiche von der Fragestellung auf der Unterschriftenliste ab; es gebe keinen Hinweis auf der Unterschriftenliste, dass es sich um ein Bürgerbegehren handele, außerdem fehle der Hinweis, dass die Begründung umseitig aufgedruckt ist. Die in der Begründung aufgeführten Erwägungen entsprächen nicht den Anforderungen. Sie enthielten Meinungsäußerungen und teils falsche Behauptungen ohne fachgerechte Beurteilung; im Bereich „Umsetzung“ fehlten Begründungen völlig. „Demzufolge ist das Bürgerbegehren als unzulässig zu bewerten.“ Sowohl das Rechtsanwaltsbüro als auch die Rechtsaufsichtsbehörde hätten dies bestätigt.
Bürgermeister Stefan Münch stellte fest, dass der rechtliche Sachverhalt eindeutig sei. „Es war auch nie die Rede davon, dass das Heimat- und Wiesenfest nicht mehr stattfinden soll.“ Er lud die Initiatorinnen ein, sich im Festausschuss für das Scheunenfest 2022 einzubringen.
Alle Fraktionsvertreter lobten den Geschäftsführer für die ausführliche Ausarbeitung. Das Bürgerbegehren könne nur als unzulässig bewertet werden. Tim Ströhlein, Die Partei, stellte jedoch auch fest, dass zehn Prozent der Bürgerschaft für das Bürgerbegehren unterschrieben hatten, also für ein Wiesenfest auf dem Festplatz. Er dankte den Antragstellerinnen für das Engagement.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.frankenpost.de/inhalt.wiesenfest-buergerbegehren-ist-nicht-zulaessig.d66083cb-b846-4855-91cb-38d0ceb5141d.html
Anmerkungen:
keine Angabe