Bürgerbegehren - 11005 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Niedersachsen
Landkreis:
Heidekreis, Landkreis
Thema:
Für Neubau des Heidekreis-Klinikums (HKK) in Dorfmark
Jahr:
2020
Themenbereich:
Öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen
Fragestellung:
“Sind Sie dafür, die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH (HKK) anzuweisen, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass in Abänderung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 als Standort für die Planung eines Krankenhaus-Neubaus ein Suchbereich bei Dorfmark vorzusehen ist?”
Verfahrenstyp:
1. c (genauer) Korrekturbegehren mit Alternativvorschlag
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
26.06.2020
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
20.07.2020
Datum - Start Unterschriftensammlung:
12.08.2020
Unterschriften gesamt:
12250
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
114943
Unterschriftenanteil in Prozent:
10,66
Benötigtes Unterschriftenquorum:
7,5
Datum - Einreichung Unterschriften:
05.10.2020
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
15.11.2020
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Ja
Reaktion auf Unzulässigkeit:
Klage eingereicht
Klage:
1
Datum - Bürgerentscheid:
18.04.2021
Abstimmungsberechtigte:
115284
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
22989
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
55325
Prozentuale Beteiligung:
47,99
Gültige Stimmen:
55236
Ja Stimmen:
19983
Ja Stimmenanteil:
36,18
Nein Stimmen:
35253
Nein Stimmenanteil:
63,82
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Am 26. Juni hat der Kreistag entschieden: Standort für ein neues Heidekreis-Klinikum (HKK) soll die Fläche F4 (Bad Fallingbostel) sein, nicht aber die Dorfmarker Fläche D4 (HK berichtete). Dass dieses heftig diskutierte Thema damit noch nicht abgeschlossen ist, dürfte niemanden verwundern. Und so hat sich jetzt eine Reihe von Bürgern aus dem Nordkreis parteiunabhängig zusammengetan, um ein Bürgerbegehren zu starten. Ziel dabei sei es, am Ende durch Bürgerentscheid „einen Standort in der Mitte des Landkreises bei Dorfmark auszuwählen“, wie die Initiatoren am vergangenen Mittwoch in Soltau deutlich machten. Landrat Manfred Ostermann bestätigt den Eingang des Antrages auf ein Bürgerbegehren. Für den Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheides hält er indes einen HKK-Neubau für nicht mehr realisierbar.
Als Verantwortliche stehen Otto Elbers (Soltau), Adolf Köthe (Munster) und Werner Salomon für das Bürgerbegehren. Darüber hinaus gehören Torge Stamer (Neuenkirchen), Edith Schröder (Neuenkirchen-Delmsen), Vorsitzende des Landfrauenkreisverbandes Soltau, Matthias Sorge (Bispingen) und Bernd Knobloch (Wietzendorf) zum engeren Kreis. „Wir haben am Montag, dem 20. Juli, beim Landkreis Heidekreis die Durchführung eines Bürgerbegehrens beantragt“, konstatiert Elbers. Was die Initiatoren zu diesem Schritt veranlasst hat, dürfte hinlänglich bekannt sein: Das deutliche Abstimmungsergebnis für F4 spiegele nicht die wirkliche Position der Nordkreis-Einwohner wider. Sie fühlten sich überfahren, von der Entscheidung ausgeschlossen und vor vollendete Tatsachen gestellt: „Die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sind von Politik und Kreisverwaltung nicht mitgenommen worden, was sich auch in den vielen Leserbriefen gezeigt hat. Das war ein großes Versäumnis. Unser Ziel ist Dorfmark als neuer HKK-Standort - auch um die Forderung aus Hannover zu erfüllen: 133 Millionen Fördermittel für einen Bau, zentral im Heidekreis - das ist Dorfmark und nicht südlich von Bad Fallingbostel. Demokratie ist, wenn wir das Krankenhaus in die Mitte bauen “, unterstreicht Elbers.
Und Schröder ergänzt: „Was uns Landfrauen gestört hat: Es wurde überhaupt nicht informiert. Bisher hatte es geheißen, wenn es ein neues HKK geben soll, machen wir nicht die alten Fehler, sondern setzen den Neubau in zentrale Lage.“ Das wäre Dorfmark: „Was zu F4 geführt hat, hätte vor der Entscheidung erläutert werde müssen, damit wie es verstehen und möglicherweise akzeptieren. Das ist nicht passiert.“ Die Landfrauen seien weiterhin bereit, Gespräche zu führen: „Aber die Politik muss aufwachen und erkennen, dass sie so nicht mit uns umgehen kann.“
Doch es ist nicht nur die Informationspolitik im Vorfeld der Kreistagsentscheidung, die für Unmut sorgt. Auch „die Aussage des Gutachtens zum HKK, beim Standort F4 unter Umständen auf rund 40.000 Patienten aus dem Nordkreis verzichten zu müssen“, dafür aber Patienten aus anderen Landkreisen zu gewinnen, so Sorge, sei kaum glaubhaft und sehr kritikwürdig, zumal das HKK ja am Ende auch über die Kreisumlage aus den Nordkreiskommunen finanziert werde: „Wir wollen ein Krankenhaus für uns alle. Wir brauchen ein gemeinsames zentrales Krankenhaus, das allen Bürgerinnen und Bürgern im Heidekreis dient.“
Zentral, so Köthe, sei ein Standort bei Dorfmark, und der würde auch in der Örtzestadt Zuspruch finden: „Ein Standort weiter südlich wird in Munster nicht akzeptiert. Unsere Bürgerinnen und Bürger würden sich dann wahrscheinlich weiter nach Uelzen und Celle orientieren, Einwohner anderer Kommunen etwa nach Rotenburg.“ Köthe räumt allerdings ein, dass es in der Standortfrage Argumente gebe, die eine sachliche Grundlage hätten, und solche, die auf Gefühlen basierten: „Südlich von Bad Fallingbostel ist nicht die Mitte des Heidekreises - erst recht nicht für den Nordkreis. Ab auch umgekehrt würde der Standort Soltau vom Südkreis nicht akzeptiert werden.“
So setzen die Initiatoren des Bürgerbegehrens - abweichend vom Kreistagsbeschluss - auf die Konsensfähigkeit des Standortes Dorfmark für die Mehrheit der Wahlberechtigten im Heidekreis. Um die nämlich gehe es, wie Köthe erläutert: Nach Zulassung des Bürgerbegehrens müssen die Organisatoren zunächst die Unterschrift von mindestens 7,5 Prozent der Wahlberechtigten der vergangenen Kommunalwahl sammeln, um überhaupt einen Bürgerentscheid herbeiführen zu können - das sind bei 114.943 Wahlberechtigten 8.620 Unterschriften. „Wir brauchen deshalb möglichst viele Helferinnen und Helfer, die uns beim Sammeln unterstützen. Auch Mitstreiter aus Dorfmark und anderen Südkreis-Kommunen sind willkommen“, unterstreicht Elbers. Interessierte können sich bei ihm unter Tel.: 0173-8403003 melden. Wie der Soltauer weiter betont, „wäre ein Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid für den Heidekreis eine große Belastung. Das sehen wir durchaus. Aber nachdem bisher vieles inakzeptabel gelaufen ist, wollen wir dieses Instrument nutzen.“
Und dies sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz durchaus vor. Derzeit, so der Landrat, unterstütze der Landkreis die Initiatoren bei der korrekten Formulierung ihres Antrages: „Auf diese Hilfe haben sie Anspruch.“ Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet dann der Kreisausschuss (KA): „Dazu habe ich den KA jetzt für den 10. August eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt ist das Bürgerbegehren“, berichtet der Landrat. Er gehe allerdings davon aus, dass der Kreisausschuss die Zulässigkeit feststelle: „Das ist wahrscheinlich eher ein Formalie.“
Drei Monate beträgt die Frist, die das Team um Elbers, Köthe und Salomon hat, um mindestens die genannten 8.620 Unterschriften zusammenzutragen. Allerdings tickt die Uhr hier schon seit rund drei Wochen, denn das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sagt: „Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen bekanntgemachten Beschluss der Vertretung, so beträgt die Frist drei Monate nach dem Tag der Bekanntmachung.“ Und die war bereits am 2. Juli: „Die Frist läuft also bis zum 6. Oktober, 24 Uhr. Sollten dann genügend Unterschriften zusammengekommen sein, müssen sie geprüft und ihre Ordnungsmäßigkeit vom Kreisausschuss festgestellt werden. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen“, so der Landrat.
Einen Bürgerentscheid müsste es auch dann nicht unbedingt geben, „denn der Kreistag hat die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid abzuwenden, indem er eine Entscheidung im Sinne des Bürgerbegehrens trifft, in diesem Fall für den HKK-Standort Dorfmark.“
Sollte der Kreistag von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, genügend Unterschriften vorliegen und selbige vom KA abgesegnet worden sein, dann müsste ein Termin für den Bürgerentscheid anberaumt werden. Dies wäre mit den gleichen umfangreichen Vorbereitungen wie bei einer „normalen“ Wahl verbunden - und das braucht Zeit: „Ich gehe nicht davon aus, dass es noch im Dezember klappt. Ein denkbarer Termin wäre der 17. Januar 2021“, so der Landrat.
Unabhängig vom Bürgerbegehren, so Ostermann, laufe die beschlossene Sicherung und Beplanung der Fläche F4 weiter. Sollte es tatsächlich zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid für eine Fläche bei Dorfmark kommen, müsste dieser Prozess abgebrochen werden. Dann würde letztere zum neuen Standort werden. Allerdings, so sieht es der Landrat, könnte dort dann kein neues Heidekreis-Klinikum mehr entstehen: „Diese Verschiebung durch das Bürgerbegehren um rund sechs Monate würde den Zeitplan hinfällig machen, denn die Haushaltsunterlagen Bau müssen bis September 2021 in Hannover vorliegen. Das wäre dann nicht mehr möglich und würde das Aus für die Gelder aus Hannover bedeuten.“
Und so zeichnet Ostermann eine düstere Perspektive für den Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheides: „Wir machen das auch, weil sich der Landkreis einen jährlichen Zuschuss von acht Millionen und mehr Euro für das HKK nicht dauerhaft leisten kann. Ein neues Haus wäre hochmodern und käme vielleicht ohne oder mit nur geringen Zuschüssen aus. Wenn ein Neubau nicht möglich ist, bleiben wir bei den beiden bisherigen Häusern und kommen wieder in die Diskussion, wie lange wir uns das noch leisten können. Und dann stellt sich irgendwann die Frage nach der Privatisierung. Im Grunde würde ein möglicher Bürgerentscheid über den Standort am Ende die Frage darauf zuspitzen, ob wir ein neues HKK wollen oder nicht.“
„Diesen Schuh“, so Elbers, „ziehen wir uns nicht an, denn nicht wir, sondern die Politik hat mit ihrer Entscheidung den Fehler gemacht, den sie aber noch korrigieren kann. Wir sind offen und wollen ein neues Heidekreis-Klinikum.“
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
Grund für die Ablehnung: "Die Stadt Bad Fallingbostel hatte am 13. Juli den Bauplatz für das neue Klinikum im Süden der Stadt festgelegt. Das sei ein rechtsgültiger und verbindlicher Beschluss, der nicht nachträglich durch einen Bürgerentscheid infrage gestellt werden dürfe, befand der Gutachter. Die 12.000 Unterschriften von Bürgern aus dem nördlichen Kreisgebiet, die sich für einen Standort in Dorfmark ausgesprochen hatten, bleiben also wirkungslos. Das zentrale Heidekreisklinikum wird in Bad Fallingbostel entstehen."
Das VG Lüneburg entschied auf vorläufige Zulässigkeit des BBs (01.2021). Der Rat hat Beschwerde gegen das Urteil vor dem OVG eingereicht. Das OVG bestätigte wie das VG die Zulässigkeit.
Quellen:
https://heide-kurier.de/soltau-heidekreis-demokratie-ist-das-hkk-in-die-mitte-zu-bauen_Wb9
Anmerkungen:
keine Angabe