Bürgerbegehren - 10908 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Althegnenberg
Thema:
Für Beibehaltung der geplanten Feuerwehrstandorte
Jahr:
2020
Themenbereich:
Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Althegnenberg den Brandschutz in der Gemeinde durch Investitionen in zwei eigenständige Feuerwehrgerätehäuser in den Gemeindeteilen Althegnenberg und Hörbach sicherstellt?"
Verfahrenstyp:
2. c (genauer:) Ratsreferendum: Gegenvorschlag zu Bürgerbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
05.03.2020
Zustimmende Parteien:
CDU/CSU
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
05.03.2020
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
19.07.2020
Abstimmungsberechtigte:
1590
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
318
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
923
Prozentuale Beteiligung:
58,05
Gültige Stimmen:
811
Ja Stimmen:
340
Ja Stimmenanteil:
41,92
Nein Stimmen:
471
Nein Stimmenanteil:
58,08
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Mit 8:5 Stimmen hat der Gemeinderat beschlossen, den Wahlberechtigten am Tag des Bürgerentscheids (Sonntag, 26.?April) eine weitere Möglichkeit zu geben, beim Thema Feuerwehrhaus mitzuentscheiden. Die Frage des Ratsbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Investitionen für beide Feuerwehren in den Ortsteilen Althegnenberg und Hörbach tätigt?“ Bei der Stichfrage – sollten beide Begehren eine Mehrheit erhalten – wird bestimmt, welche Entscheidung gelten soll: der Neubau des Hauses in Hörbach, wie vom Gemeinderat mit 7:6 Stimmen beschlossen, oder das von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gewünschte gemeinsame Haus für beide Wehren mit Standort Althegnenberg.
Marianne Dunkel (SPD) stellte am Donnerstagabend im Gemeinderat den Antrag, das Ratsbegehren erst zu starten, wenn der Feuerwehrbedarfsplan vorliege. „Jetzt kocht alles noch einmal hoch, wir sollten das Ganze befrieden. Das neue Gremium könnte das Ratsbegehren dann starten.“ Dem widersprach Franz Heiß (Bürgerinitiative/BI): „Wie soll das gehen, wenn wir ein Ratsbegehren erst dann nachlegen, wenn uns nicht gefällt, was beim Bürgerentscheid rauskommt?“ Man habe ja nicht einmal den Standort für die beiden Feuerwehrhäuser in das Ratsbegehren hineingeschrieben. Heiß weiter: „Vielleicht findet ein neuer Gemeinderat die Lösung, die wir nicht gefunden haben.“
Vize-Rathauschef Rainer Spicker (BI) ergänzte: „Das Ratsbegehren lässt uns die Möglichkeit für weitere Standorte offen.“ Der neue Gemeinderat müsse das Ganze dann vorantreiben.
Klaus Kinader (SPD) befand indes das „Ratsbegehren für unnötig“. Manfred Christoph (BI) hingegen betonte: „Ich möchte diese Aussage vom Bürger haben.“ Wie Bürgermeister Paul Dosch (BI) erklärte, „kostet das Ratsbegehren nur zwei Sätze mehr auf dem Bürgerentscheid“. Marianne Dunkels Antrag, das Ratsbegehren zu verschieben, fand zu wenige Befürworter. Das Gremium votierte schließlich für das Ratsbegehren.
Vor dem Beschluss zum Ratsbegehren stand erneut die Stellungnahme von Kreisbrandrat Hubert Stefan zum Thema Einsatzzeiten und Einhaltung der Hilfsfrist auf der Tagesordnung. Stefan war in der vorhergehenden Sitzung von Teilen des Rats kritisch hinterfragt worden. In kleiner Runde hatte der Kreisbrandrat am Tag vor der Sitzung bereits erläutert, was er jetzt im Gemeinderat in voller Besetzung wiederholte. Man wolle heute aber nur sachlich darstellen, ob die Zahlen korrekt waren, so Vize-Rathauschef Rainer Spicker (BI). Wie sich zeigte, gab es keinen Rechenfehler.
Der Kreisbrandrat erläuterte, warum manche Einsätze nicht berücksichtigt werden konnten: Der Zeitstempel, die sogenannte Status-3-Taste beim Funkmeldesystem, die übermittelt, dass die Wehr zum Einsatz unterwegs ist, wurde nicht gedrückt. Das kann beim Ausrücken vorkommen, doch dann könne man diese Fahrten nicht für eine solche Statistik heranziehen. Ludwig Neuner (SPD) meinte hierzu: „Wir sind da voll unter Adrenalin – würde da jeder immer dran denken, die 3 zu drücken?“
Wie berichtet, hatte die Stellungnahme des Kreisbrandrats ergeben, dass die Hilfsfrist von zehn Minuten bei einem gemeinsamen Feuerwehrhaus mit einem nur fiktiv angedachten Standort Friedhof von der Althegnenberger Wehr noch eingehalten werden kann, von den Hörbachern indes nicht. Bürgermeister Doschs Fazit nach knapp zweistündiger Diskussion: „Die Ausarbeitung des Kreisbrandrates ist in Ordnung.“ Dafür gab es anerkennendes Klopfen auf die Tische seitens der Vertreter von Bürgerinitiative und Dorfgemeinschaft
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/althegnenberg-ort28157/jetzt-kommt-ein-ratsbegehren-dazu-drei-kreuzerl-zur-feuerwehr-frage-13583127.html
Anmerkungen:
Gegenvorlage: ID 10828