Bürgerbegehren - 10585 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Kreisfreie Stadt:
Schwerin, Landeshauptstadt
Thema:
Gegen Grundstücksverpachtung an den Islamischen Bund (gegen geplante Moschee II)
Jahr:
2019
Themenbereich:
Kulturprojekte
Fragestellung:
"Sind Sie gegen den Verkauf eines Grundstücks aus dem Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin an den Islamischen Bund in Schwerin e.V?“
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
08.04.2019
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
11.04.2019
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
BB nicht eingereicht
Hintergründe des Themas:
Am vergangenen Montag hatte die Schweriner Stadtvertretung mehrheitlich das Begehren der AfD-Stadtvertreter abgelehnt, am 26. Mai, im Rahmen der Kommunal- und Europawahl, einen Bürgerentscheid über die Verpachtung eines städtischen Grundstücks an den Islamischen Bund durchzuführen. Die Verwaltung hatte zuvor Bedenken gegen Formulierungen im Antrag geäußert, die nach Ansicht der Rechtsabteilung der Stadt „rechtswidrig“ seien. Die Initiatoren haben das konkrete Grundstück nicht benannt, stattdessen nur von „einem“ Grundstück geschrieben, das nicht verkauft werden soll. Die Mehrheit der Stadtvertreter folgte den Bedenken der Verwaltung und wies den Antrag auf ein entsprechendes Bürgerbegehren, für das die AfD die erforderlichen 4.000 Unterschriften zusammengebracht hatte, zurück.
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Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung, dass der Islamische Bund eine ehemalige Kaufhalle im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz zu einer Moschee umbauen kann. Für einen entsprechenden Erbpachtvertrag machte die Stadtvertretung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Weg frei. Der Vertrag soll 40 Jahre gelten und enthält Bedingung. Der Verein muss an der Integration mitwirken und alle Spender für die Moschee offenlegen. Außerdem dürfe kein Geld aus dem Ausland in den Umbau fließen. Bei Verstößen könne die Stadt den Vertrag kündigen.
Unterschriften für ein kassierendes Bürgerbegehren
Für die AfD ist allerdings mit der Entscheidung, ihr Kampf gegen die Moschee nicht beendet. Die Verwaltung habe die Bedenken gegen Formulierungen erst geäußert, als die Unterschriften vorgelegen hätten, heißt es in der AfD. Die Partei hat nun angekündigt, dass sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Unzulässigkeit ihres Bürgerbegehrens und den Erbpachtvertrag klagen wird. In der vergangenen Woche startete die Partei darüber hinaus die Unterschriftensammlung für ein sogenanntes „kassierendes Bürgerbegehren“. Damit möchte die Partei erreichen, dass der Beschluss der Stadtvertretung, einen Erbpachtvertrag mit dem Islamischen Bund zu schließen, im Nachgang aufgehoben wird.
Die AfD argumentiert, dass das Grundstück, das verpachtet werden soll, in einem Zwangsversteigerungsverfahren von der Landeshauptstadt erworben sei, damit Stadtentwicklungsziele erreicht werden können. Perspektivisch sei hier an der Ausweisung eines Einfamilienhauses gedacht worden. „Die Erteilung eines Erbbaurechts zur Errichtung eines islamischen Gemeindezentrums im Mueßer Holz würde aus unserer Sicht den Bemühungen, die Segregation in Schwerin zu stoppen, konträr entgegenstehen.“, heißt es im AfD-Antragstext zum Bürgerbegehren.
Die AfD benötigt nun abermals 4.000 Unterschriften, damit ein entsprechender Antrag in der Stadtvertretung abgestimmt werden kann. Eine Entscheidung darüber kann aber erst die im Mai neu zu wählende Stadtvertretung treffen. Wer also geglaubt hatte, dass mit der Entscheidung vom letzten Montag das Thema entscheiden sei, der wird nun eines besseren belehrt. Für die AfD bleibt das Thema „Moscheebau in Schwerin“ als Wahlkampfthema erhalten.
Gegen den Standort der Moschee im Mueßer Holz hatten zuletzt nicht nur die Stadtvertreter der AfD Bedenken geäußert. Die CDU-Fraktion sprach sich ebenso gegen eine Moschee im Mueßer Holz aus wie der Stadtvertreter der Aktionsgruppe Stadt- und Kulturschutz (ASK). Sowohl die CDU, als auch die ASK begründete ihre Haltung mit der Segregation der Stadtteile, die mit einer Moschee verfestigt werden könnte.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
Es gibt keine weitere Quelle, ob dIe AfD Schwerin das Bürgerbegehren tatsächlich gestartet hat. Sie hat allerdings Klage gegen den Stadtratsbeschluss eingereicht.
Der Islamische Bund hat wiederum im Juli 2019 angekündigt, den Erbpachtvertrag nicht unterschreiben zu wollen. Damit kann das Thema als abgeschlossen betrachtet werden.
Quellen:
https://schwerin-lokal.de/afd-startet-neues-buergebegehren/
Anmerkungen:
Folgt dem Initiativbegehren der AfD, ID 10500. (FS), damals gegen Verkauf --> unzulässig. Nun gegen Verpachtung
Verfahren abgeschlossen durch Erledigung in der Sache (CK).